ab dem 30. Dezember 2025 tritt die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – Verordnung (EU) 2023/1115) in Kraft. Diese bringt für Unternehmen der Holzbranche bedeutende Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich. Um Sie frühzeitig zu informieren, geben wir Ihnen hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte:
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 zur Einhaltung umfassender Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für bestimmte Rohstoffe und daraus gewonnene Produkte. Die betroffenen Produkte, unter anderem Holz, dürfen nur in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, d. h. nicht von Flächen stammen, die seit dem 31.12.2020 entwaldet oder geschädigt wurden.
Als Unternehmen, das gemäß der EUDR-Klassifizierung nicht als „KMU“, sondern als „Nicht-KMU“ und dementsprechend als Marktteilnehmer gilt, unterliegen wir der Verpflichtung zur Prüfung, Dokumentation und Weitergabe relevanter Informationen zu betroffenen Artikeln – gegenüber Ihnen als unseren Kunden sowie an die zuständige Meldestelle.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass wir aktuell gemeinsam mit unserem ERP-Dienstleister sowie unserem Partner Osapiens (EUDR-Programm) an der technischen und prozessualen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen arbeiten. Die Softwarelösung „Osapiens“ ermöglicht dabei umfassende Integrations- und Automatisierungsoptionen, z.B. durch ein frei zugängliches Portal für Lieferanten oder den Einsatz standardisierter API-Schnittstellen. Unser Ziel ist es, die für den EUDR-Prozess notwendigen Nachweisketten und Sorgfaltserklärungen effizient, strukturiert und automatisiert, bereitzustellen, um den manuellen Aufwand, sowohl auf unserer Seite als auch für Sie als Kunde und Lieferant zu reduzieren.
Derzeit ist es uns jedoch noch nicht möglich, Ihnen Referenznummern oder EUDR-relevante Nachweise zur Verfügung zu stellen – auch nicht auf freiwilliger Basis, da die dafür erforderlichen Systeme und Prozesse noch in Entwicklung sind. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir spätestens ab dem 30. Dezember 2025 in der Lage sein werden, die geforderten Informationen weiterzugeben. Bis dahin setzen wir alles daran, die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und partnerschaftliche Umsetzung der EUDR-Anforderungen zu schaffen.
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