Information zur Umsetzung der EUDR-Verordnung
(EU-Entwaldungsverordnung)

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Europäische Union hat mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, um die weltweite Entwaldung und Waldschädigung wirksam einzudämmen. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der Herkunftsländer erzeugt wurden.

Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen jedoch vor erhebliche organisatorische und technische Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde die Anwendung der Verordnung auf europäischer Ebene erneut verschoben. Der Anwendungsbeginn ist somit auf 2027 gerückt. Die zusätzliche Frist soll Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Lieferketten zu analysieren, interne Prozesse anzupassen und die geforderten Sorgfaltspflichten ordnungsgemäß umzusetzen. Gleichzeitig reagiert die Europäische Kommission damit auf die breite Kritik aus Wirtschaft, Verbänden und internationalen Handelspartnern, die insbesondere den hohen bürokratischen Aufwand und offene Auslegungsfragen bemängelt hatten.

Ergänzend zur Verschiebung wurden zudem Vereinfachungen der EUDR angekündigt. Diese sollen vor allem die praktische Umsetzung erleichtern, ohne die grundlegenden Ziele der Verordnung, den Schutz der Wälder und die Förderung nachhaltiger Lieferketten, zu verwässern. Diskutiert werden unter anderem klarere Leitlinien, vereinfachte Dokumentationspflichten sowie praxisnähere digitale Verfahren zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten und eine einheitlichere Anwendung innerhalb der EU zu gewährleisten.

Trotz der zeitlichen Verschiebung bleibt die EUDR ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik. Unternehmen sind daher weiterhin gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und ihre Lieferketten transparent und zukunftssicher aufzustellen. Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden, um Strukturen zu schaffen, Risiken zu bewerten und sich auf die endgültige Anwendung der Verordnung vorzubereiten.

Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen rund um die EU-Entwaldungsverordnung aufmerksam und beobachten sowohl die regulatorischen Anpassungen als auch die angekündigten Vereinfachungen sehr genau.

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